Im Strafverfahren
Durchsuchungsbeschluss - Hausdurchsuchung
Betroffene einer Hausdurchsuchung sollten auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt vertreten werden, der Erfahrung mit Hausdurchsuchungen hat. Diese rechtliche Vertretung sollte möglichst schnell erfolgen, da nur so Ihr Recht bestmöglich vertreten und geschützt werden kann. Im Falle einer Hausdurchsuchung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung und kann Ihnen schnellstmöglich helfen.
Weitere Informationen und wie Sie mit mir Kontakt aufnehmen können finden Sie unter „Notdienst“.
Was geschieht bei einer Hausdurchsuchung?
Die Hausdurchsuchung ist einer der schwersten Eingriffe im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Sie kann nicht nur beim Beschuldigten angewendet werden, sondern sie kann sich auch gegen Dritte richten. Da die Hausdurchsuchung einen so starken Eingriff in die Privatsphäre darstellt, darf sie nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses erfolgen. Lediglich in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Gefahr in Verzug, auch auf Anweisung der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zulässig.
Ob nun die Hausdurchsuchung rechtmäßig ist, oder ob tatsächlich Gefahr in Verzug vorlag kann nur ein erfahrener Rechtsanwalt prüfen. Gegebenenfalls kann ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden, die Ergebnisse der Hausdurchsuchung dürfen dann nicht für die Ermittlungen verwendet werden.
Regeln, die Sie bei einer Hausdurchsuchung unbedingt beachten sollten
- Kontaktieren Sie möglichst schon während der Hausdurchsuchung einen Rechtsanwalt - vertrauen Sie meiner Erfahrung. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie unter „Notdienst“ oder „Kontakt“.
- Kooperieren Sie mit den Beamten, behindern Sie diese nicht bei Ihrer Arbeit. Allerdings müssen Sie auch nicht bei der Durchsuchung helfen.
- Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Äußerungen hinreißen - diese Spontanäußerungen können vor Gericht verwertet werden. Hier gilt mehr denn je: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“.
- Sichergestellte Gegenstände müssen auf einem Sicherstellungsverzeichnis vollständig aufgelistet werden. Achten Sie darauf, dass jeder aus Ihrem Besitz entfernte Gegenstand auf dieser Liste verzeichnet ist.
In der Regel werden Hausdurchsuchungen nicht angekündigt, häufig finden sie sogar in den frühen Morgenstunden statt, um den Überrumplungseffekt zu erhöhen.
Kontakt
Aglaia C. Muth
Fachanwältin für Strafrecht
Isabellastraße 33
80796 München
Tel: 089 / 39 25 97
Fax: 089 / 39 25 91
E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de